Öffentliche Beanstandung
Öffentliche Beanstandung
Gemäß des „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation“ (Verbraucherinformationsgesetz VIG) haben Verbraucher das Recht auf Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen, welche den Ämtern vorliegen. Der Hersteller sowie das Amt ist daher verpflichtet, auf Anfrage, Ergebnisse z.B. einer amtlichen Begehung zu veröffentlichen.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem individuellen Fall dieser Anspruch tatsächlich besteht. Stellen wir im Rahmen unserer Analyse fest, dass ein entsprechender Anspruch besteht, begleiten, unterstützen und beraten wir Sie fachkundig bei dem Aufsatz einer Stellungnahme sowie bei der Kommunikation mit dem Amt und den Behörden.