Amtliche Reklamation

Amtliche Beanstandung

Das sprichwörtliche Kind ist in den Brunnen gefallen und Ihr Produkt wurde vom Amt beanstandet! Vorschnelle sowie unüberlegte Reaktionen sind in diesem Fall nicht angebracht. Als Ihr Partner rund um das Thema Hygieneberatung unterstützen und begleiten wir Sie in einem solchen Fall. Wir besprechen mit Ihnen in der Regel kurzfristig bei Ihnen vor Ort Ihre beanstandeten Punkte, formulieren für Sie die notwendige Stellungnahme an das zuständige Amt und wehren Schäden soweit möglich von Ihnen und Ihren Betrieb ab.

Beanstandungen zukünftig vermeiden

Nicht nur unsere fachliche Kompetenz kommt Ihnen dabei zugute. Insbesondere auch unser langjähriges Spezialisten Netzwerk hilft Ihnen bei komplexen Beanstandungen schnell und effizient weiter. So können Sie sich als Ihr Berater auf uns verlassen.

Nachdem wir für Sie eine Lösung gefunden und mit dem Amt abgestimmt haben, sind derartige Beanstandungen zukünftig zwingend zu vermeiden. Aufbauend auf den aktuellen Erkenntnissen erarbeiten wir für Sie Mittel und Wege, dass es in Ihrem Betrieb keine Beanstandungen mehr geben wird.

Um eine Beanstandung zu vermeiden, beraten wir Sie z.B. bezüglich der korrekten Deklaration Ihrer Produkte. Wir besprechen mit Ihnen, wie Beanstandungen z. B. im Bereich der Mikrobiologie vermieden werden können (z.B. mit den richtigen Hygienevorgaben für Ihre Produktion). Durch speziell auf Ihren Betrieb und Ihre Produktpalette zugeschnittene Probenentnahmepläne für die Eigenkontrollen helfen wir Ihnen Probleme in der Produktion frühzeitig zu erkennen und zeitnah abzustellen. Damit können Sie nicht nur amtliche Beanstandungen vermeiden, sondern haben insgesamt auch noch ein gutes Gefühl, alles notwendige dagegen für die Zukunft unternommen zu haben.


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