Entnahme und Untersuchung

Probenentnahme und die Untersuchungen haben nach den geltenden Vorschriften der VO(EG) 2073/2005 zu erfolgen. Um dies im Rahmen der EU-Zulassung sicher zu stellen, haben wir den eigens dafür erstellten Probenentnahmeplan in Ihrem Unternehmen implementiert. Diese Leitlinie richtet sich an solche Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, die im Rahmen ihrer gesamten Tätigkeiten regelmäßig auch verzehrfertige Produkte selbst herstellen und auf betrieblicher Ebene vermarkten.
Unsere Arbeit liegt darin, einen Probenentnahmeplan so zu gestalten, dass alle Eventualitäten aus Ihren Betriebsabläufen Berücksichtigung finden. Ziel der Verordnung ist es, ein maximal möglich hohes Schutzniveau zu erreichen um mikrobiologische Gefahren in Lebensmitteln zu identifizieren und so von Ihnen als Betrieb daraus resultierende Gefahren abzuwenden.
Hohes Schutzniveau
Unsere Arbeit liegt darin, einen Probenentnahmeplan so zu gestalten, dass alle Eventualitäten aus Ihren Betriebsabläufen Berücksichtigung finden. Ziel der Verordnung ist es, ein maximal möglich hohes Schutzniveau zu erreichen um mikrobiologische Gefahren in Lebensmitteln zu identifizieren und so von Ihnen als Betrieb daraus resultierende Gefahren abzuwenden.








