Warenausgangskontrolle

Im Rahmen einer guten Hygienepraxis, einer ausführlichen Risikobewertung und als Nachweis gegenüber amtlicher Behörden sowie Systemgebern werden nach Vorgabe des Probenplans, wie auch situationsbedingt durch Produkt- und Prozessentwicklung unterschiedlichste mikrobiologische, chemische und ggf. histologische Untersuchungen durchgeführt. Wir planen und setzen diese Vorgaben gemeinsam mit Ihnen um. Dabei ist die Festlegung und Beurteilung der Untersuchungsspektren, Intervalle und Grenzwerte ein wichtiger wirtschaftlicher und rechtsverbindlicher Faktor auch als Beweisgrundlage im Beanstandungsfall.

Dabei spielt für Sie als Erzeuger, Verarbeiter oder Vertreiber eine lückenlose Dokumentation lt. Produkthaftungsgesetz eine maßgebliche Rolle.


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