Korrekturmaßnahmen

Wie bereits in der Befundauswertung beschrieben, können wir gemeinsam mit Ihnen bei Befundabweichungen Korrekturmaßnahmen erarbeiten, weitere Analysen festlegen und so Fehler und Ursachen analysieren. Auch meldepflichtige Nachweise von pathogenen Keimen in Befunden können wir gemeinsam mit den amtlichen Behörden bearbeiten und Schaden vom Verbraucher abwenden. Eine lückenlose Dokumentation lt. Produkthaftungsgesetz und der umgekehrten Beweispflicht ist als Beweisdokumentation selbstverständlich.

Rechtssicherheit

Dabei spielt für Sie als Erzeuger, Verarbeiter oder Vertreiber eine lükenlose Dokumentation lt. Produkthaftungsgesetz eine maßgebliche Rolle. Als Partner stehen wir Ihnen nicht nur fachlich zur Seite. Sie erhalten im Rahmen unserer laufenden Betreuung auch eine umfassende, lückenlose Beweisdokumentation um der umgekehrten Beweispflicht gerecht zu werden.

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