EU-Zulassung

Keine Sorge vor der EU-Zulassung

Ein wesentlicher Bestandteil der europarechtlichen Vorschriften im Lebensmittelbereich ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. Hierzu zählen u. a. Fleisch einschließlich Geflügel, Fisch, Milch und Eier. Dabei gilt diese Vorschrift für ausnahmslos alle Mitgliedstaaten in der europäischen Union. Voraussetzung für eine erfolgreiche EU-Zulassung ist die Erfüllung der Grundlagen der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 und 854/2004. Die Komplexibilität der Verordnung macht es nötig, sich im Rahmen der EU-Zulassung qualifizierte Unterstützung zu holen.

Die Göring Hygieneberatung GmbH berät, begleitet und unterstützt Betriebe jeder Größenordnung bei der Umsetzung der betrieblichen Anforderungen und der Erstellung sowie Einführung der geforderten Eigenkontrolldokumentationen. Im Rahmen unserer Arbeit bereiten wir Ihren Betrieb und Ihre Belegschaft auf die anstehenden EU Abnahmekontrolle vor. Während der laufenden Betreuung optimieren wir fortlaufend Ihre Eigenkontrolldokumentationen und begleiten Sie in den Wiederholungkontrollen.

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Nach erfolgreicher EU-Zulassung haben wir Sie als Unternehmer, Ihren Betrieb und seine Gepflogenheiten sowie Ihre Belegschaft kennengelernt. Nichts liegt näher, als dieses Wissen weiter in Ihren Betrieb zu investieren. Im Rahmen unserer attraktiven und wirtschaftlichen Betreuungskonzepte führen wir weiter für Sie regelmäßige Hygienekontrollen, Prüfung der Eigenkontrollen, Abwicklung der notwendigen Laboranalysen (Wirksamkeitskontrolle der Reinigung, Trinkwasseranalysen, Produktproben) durch. Auch die Hilfestellung bei der Formulierung von Stellungnahmen gegenüber Kunden und Behörden übernehmen wir auf Wunsch für Sie.


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