Eigendokumentation

Nachhaltigkeit ist im Rahmen einer EU-Zulassung ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. Gerne sprechen wir hier auch von einem KVP, dem kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Damit Ihnen dieser auch praktikabel gelingt, entwickeln wir individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten eine Eigendokumentation. Damit stellen Sie nicht nur sicher, dass Ihre Prozesse gelenkt und dokumentiert sind, sondern auch die im Rahmen der EU-Zulassung geforderten Voraussetzungen weiter gelebt werden.

Mit einem funktionierenden und gelebten Eigenkontrollsystem decken Sie mögliche Fehler in der Prozesskette auf, gewährleisten Sie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und fördern so den notwendigen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Am Ende zahlt sich eine gelebte Eigendokumentation immer aus.

Artikel 14

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN DES LEBENSMITTELRECHTS | Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit | (1) Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.


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